Lindenplatz

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Der Lindenplatz zu Beginn des 20. Jahrhunderts
Aufnahme aus dem Jahre 2012.

Daten

Adresse Wart 1, 6331 Hünenberg

Grundstück Nr. 235

Eidg. Grundstückidentifikator (E-GRID): CH856506796525

Koorindaten: 674900, 226470

Grundbuchfläche 57'247 m²

Eigentümer: Korporation Hünenberg

Flurname Wart


Chronologie

Auf diesem Platz mit den acht Linden schworen die Hünenberger jeweils am Pfingsmontag ihrem Landvogt Gehorsam und ihrer Gemeinde Nutzen zu fördern. Ebenfalls schworen hier der Landvogt, der Untervogt, vierer und Richter.Ebenfalls diente der Platz für militärische Übungen, vor allem Schiessübungen.

Bis ins 18. Jahrhundert verlief dieser Schwörtag prunklos über die Bühne.

1712 Säckelmeister Peter Bütler pflanzt acht Linden gepflanzt haben.

Von 1798 an wurde der Schwörtag mit einem Essen und militärischem Anstand gefeiert.

1999 Der Lindenplatz wird durch die Korporation und die Einwohnergemeinde neu gestaltet. [1]

Der Schwur der Hünenberger

Ihr ein ganz Gemeind sollend schweren einen Obervogt zu minen Herren und den Bürgern zu Handen, gwärtig und gehorsamzu sin in allen zimmlichen und billichen Sachen, desgleichen meiner Herren der Bürgern Zug auch einer Gemeind Hünenberg Lob, Nutz und Ehr fördern, und ihnen den Schaden warnen und wenden, so mit ihr möget mit guoten Trüwen, auch üer Hlz und Feld schützen und schirmennach üerm besten Vermögen.
Zum anderen, wo ihr säbet Stöss und Span, dass üch bunt vonnöthen sin, dass ihr dieselben in friden armen welet, und ob einer nit Frid gäben, und den versagen würde, den sollent ihr leiden einem Untervogt.
Zum Triten sollent ihr auch schweren, wo einer säben ober büren, dass einer ein Frefel oder Buoss wessele, oder dass einer Fried breche mit werben oder werkchen, dass ihr die selbigen wellen leiden einem Untervogt.
Zum fierten, ob es sich begäbe, dass ein Frönder ein Stoss anfieng im Gricht zu Hünenberg, da er ein Buoss verschulde, aber einen Frieden verfiele mit werben oder werkken, dass ihr denselben darumb wellet heissen trösten, und ob einer mit Trostung funde, dass ihr zu demselben wöllent griffen, und einen Untervogt bringen,d ass er selber Im einen Eid gäbe, wan man ihm vertrage, dass er schwinen und gehorsam sin wolle.
Zum fünfften so ihr einen fabet, dass einer zum anderen wurffn Stabel oder Jfen oder ein Glas, dass ihr daselbige auch wellen einem Untervogt anzeigen und leiten.Und ob ihr auch jemandt sbent gefährhrlich gen onf ston, da dan Verrath und Schaden daruss erwachsen möchte, dass Ihr daselbig einen Untervogt auch anzeigen wellen, desglichen auch alles thun und halten, wir Ihr von altem Herkommen sind.

Der Schwur des Landvogtes

Der Landvot schwur, der Gemeinde Hünenebrg "Lob, Nutz und Ehr zu fördern, sie vor Schaden zu warnen und selben abzuwenden, soweit es möglich ist, ihr Holz und Feld helfen schützen und schirmen, gerechter Richter, Schutz und Schirm für Witwen und Waisen, und allen nach bestem Vermögen schützelich und rathsam zu senn laut altem Herkommen."


Quellen

Als Quelle für diesen Text diente vor allem das Buch von Franz Karl Stadlin, Topographie des Kantons Zug, 1818, Band 1

  1. Klaus Meyer, Hünenberg in alten Ansichten, 2000, S. 15
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