Kategorie

Ehrenbürger

Aus HüPedia

Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts ist eine hohe ideelle Ehrung einer Person, die im Dienste der Öffentlichkeit besonders verdienstvoll gehandelt hat.

Bürgerrechtsgesetz vom 3. September 1992 des Kantons Zug:

4. Ehrenbürgerrecht § 22 Voraussetzung Personen, die sich um das Gemeinwesen in besonderer Weise verdient gemacht haben, kann das Gemeinde- und das Kantonsbürgerrecht ehrenhalber verliehen werden.

Der Bürgerrat setzt mit der Erteilung des Ehrenbürgerrechts ein Zeichen der Wertschätzung. Dabei sollen die ausserordentlichen Leistungen, ein grosses Engagement für die Öffentlichkeit und die Gesellschaft sowie die Verbundenheit mit der Wohngemeinde Hünenberg gewürdigt und die Person ausgezeichnet werden.

Bürgerinnen und Bürger können dem Bürgerrat Vorschläge unterbreiten

Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von HüPedia. Durch die Nutzung von HüPedia erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern.